Mehr über Heinrich Naumann:

Das Glück blieb nie lange bei ihm

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Heinrich Julius Friedrich Naumann wurde am 14.Juli 1908 in Düsseldorf als Sohn des Monteurs Heinrich und seiner Frau Anna, geborene Müller, geboren. Heinrich hatte zwei Brüder und war Schlosser von Beruf. Seit seinem 19. Lebensjahr war er wegen Delikten wie Diebstahl, Betrug und Unterschlagung mehrfach verurteilt. 1936 heiratete er Paula, geborene Winterberg. In diesem Jahr wurde auch sein Sohn geboren.

Seine letzte Strafe verbüßte er bis zum 5. November 1941 im Zuchthaus Lüttringhausen. Heinrich Naumann wurde auf Anordnung der Staatlichen Kriminalpolizei-Leitstelle Düsseldorf (AZ 60/01) am 5. November in das dortige Gefängnis überführt. Naumann sollte in Vorbeugehaft genommen werden. Der Polizeipräsident, Abteilung Politisches Gefängnis, meldete allerdings am 28. Mai 1942 an das zuständige Wehrmeldeamt Remscheid: „Heinrich Naumann hat vom 6.11.1941 bis zum 10.11.1941 hier eingesessen. Er wurde in die Freiheit entlassen und ist z.Zt. in Düsseldorf (…) polizeilich gemeldet.“ Heinrich Naumann arbeitete nun als Schlosser in einer Düsseldorfer Fabrik. Am 30. Januar 1943 wurde er als „vorläufig wehrwürdig“ einberufen und trat am Folgetag seinen Kriegsdienst in der 11. Kompanie 961 im 11. Afrika-Schützen-Regiment 961 als Schütze an. Dort wurde er am MG Karabiner 98 ausgebildet und war vom 1.6. bis 20.7.1943 im 3. Festungs-Infanterie Bataillon 999 und danach der Stammkompanie Ersatz und Ausbildungs-Bataillon 999 Baumholder zugeordnet.

Im Mai 1943 kam die Kompanie in Griechenland an. Dort war er mit einem Kameraden, der mit ihm später desertierte, als Waffenmeistergehilfe im Hafen von Patras eingesetzt. Anlässlich eines Befehls des Hauptfeldwebels, Wasserkanister von Patras zur 15 Kilometer entfernten Truppe zu bringen, entschlossen sich die beiden, die Truppe zu verlassen. Sie konnten auf einem LKW nach Athen mitfahren und fuhren von dort mit Güterzügen nach Saloniki und Agram. Dann konnten sie mit Zügen, in denen Soldaten mit Fronturlaub transportiert wurden, nach Wien und weiter nach Köln fahren, wo sie am 21. Juni eintrafen. Am Folgetag fuhr Heinrich Naumann nach Düsseldorf, um seine Frau und seinen Sohn zu treffen. Das Haus war allerdings durch Bomben zerstört - die Familie war evakuiert worden. Zurück in Köln lernte er eine Frau kennen, bei der er mehrere Wochen lebte und ihr wohl Hoffnungen machte, sich scheiden zu lassen und von ihr auch Geld erhielt.

Am 30. Juni war Naumann vom Gericht des General-Kommandos zur besonderen Verwendung LXVIII A.K. - mit Durchschrift auch an den Oberbefehlshaber Griechenland Athen und ans Reichskriminalamt, sowie Wehrmeldeamt Düsseldorf - zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Zwischenzeitlich hatte Naumann herausbekommen, dass seine Familie in Heldburg in Thüringen untergebracht war und fuhr dorthin. Auf Verlassung der Frau aus Köln, die sich betrogen fühlte, wurde er am 24. August 1943 von der Heeresstreife festgenommen und in die Wehrmachts-Haftanstalt Köln gebracht. Dort schluckte er Glassplitter, verletzte sich am Arm und rieb die Wunde mit einem Graphitstift ein. So kam er ins Lazarett Köln-Nippes und unternahm mit anderen Häftlingen in der Nacht vom 28. auf den 29. September einen Ausbruchsversuch, der scheiterte. Am 23. Oktober gelang es ihm, aus vier Meter Höhe aus dem Fenster in den Hof zu springen, Dabei brach er sich den Fuß, aber es gelang ihm, sich humpelnd und kriechend in einem Schrebergarten zu verstecken. Danach fand er Zuflucht bei einem Bekannten in Köln-Ehrenfeld, der ihn aber der Polizei meldete. So wurde er am 28. Oktober 1943 wieder festgenommen und ins Lager Heuberg gebracht.

Das Gericht der Division 465, Zweigstelle Heuberg, verurteilte Naumann am 23. November 1943 zum Tod: „Der Angeklagte gehört einer Bewährungstruppe an, bei der im Interesse der Aufrechterhaltung der Manneszucht die Ahndung der Fahnenflucht mit der Todesstrafe in aller Regel erforderlich ist.“ (St.L. 327/1943, S. 3) Am 26.11.1943 wurde er ins Untersuchungsgefängnis Stuttgart gebracht und am 16. Dezember 1943 bestätigte der Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres, Generaloberst Fromm, das Urteil.

Am 17. Januar 1944 wurde Naumann zur Vollstreckung nach Ludwigsburg gebracht, wo er am Folgetag mit vier anderen Soldaten um 16.30 Uhr (nach Unterlagen der Wehrmachtsauskunftsstelle um 16.40 Uhr) erschossen und beerdigt wurde. Dies wurde seiner Frau in Thüringen mit folgender Auflage mitgeteilt: „Todesanzeigen oder Nachrufe in Zeitungen, Zeitschriften und dgl. sind verboten.“ Mitte Juni wurde der Sterbefall beim Standesamt Ludwigsburg beurkundet.

Quellen:
StA LB L 67 Bü. 39 und 41
StaatsA LB EL 902/20, Bü 79227-2, Bild 23
StaatsA LB EL 335 Bü 67 u. 68
StaatsA LB EL 20/1 VI Bü 165
BArch-PA B563-1 Kartei N -471 /262
BArch-PA B563/ 119972
BArch-PA Pers 11-1 Wehrstammbuch Naumann, Heinrich



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